Der BFH hat klargestellt, dass schriftliche Prüfungsarbeiten auch ohne Verwendung eines anonymisierten Kennzahlensystems durchgeführt werden können. Des Weiteren hebt der BFH hervor, dass das Überdenkungsverfahren eine eigenständige und unabhängige Überprüfung durch die hierfür zuständigen Prüfer erfordert und dass eine gemeinsam abgestimmte Überdenkung von Klausuren durch eine Prüfermehrheit unzulässig ist.
BFH Pressemitteilung: Anonymitätsgrundsatz und Überdenkungsverfahren in der Steuerberaterprüfung
30. November 2023