Das LfSt Rheinland-Pfalz weist darauf hin, dass viele Vereine demnächst ein Informationsschreiben zur Abgabe der Steuererklärungen vom Finanzamt erhalten. Zudem informiert das LfSt über die Möglichkeit einer vereinfachten Überprüfung. Mehr zum Thema ‚Verein’…Mehr zum Thema ‚Gemeinnützigkeit’…
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