Das FG Hamburg hat entschieden, dass die dreitägige Zugangsfiktion des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO auch bei Einschaltung eines privaten Postdienstleistungsunternehmens im sog. Zentralversand zur Anwendung kommt. Mehr zum Thema ‚Steuerbescheid’…Mehr zum Thema ‚Abgabenordnung’…
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