Das VG Düsseldorf weist in drei Parallelverfahren Klagen auf Überbrückungshilfe III, III Plus und IV ab. NRW steht geschlossen auf der Linie des OVG Münster: Nach Ablauf des EU-Befristeten Rahmens ist eine Bewilligung ausgeschlossen. Mehr zum Thema ‚Coronavirus’…Mehr zum Thema ‚Beihilfe’…
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