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Zum 1.1.2024 werden die Jahresarbeitsentgeltgrenzen (JAEG) erhöht. Die allgemeine JAEG steigt zum Jahreswechsel auf 69.300 EUR, die besondere JAEG auf 62.100 EUR. Aufgrund der Erhöhung können sich versicherungsrechtliche Änderungen und Besonderheiten ergeben. Mehr zum Thema ‚Jahresarbeitsentgeltgrenze’…Mehr zum Thema ‚Versicherungspflicht’…Mehr zum Thema ‚Krankenversicherung’…Mehr zum Thema ‚Jahreswechsel’…

Hat das Gericht das persönliche Erscheinen des Klägers angeordnet, kann es im Rahmen des ihm nach § 91a Abs. 1 FGO eingeräumten Ermessens den Antrag des Klägers, ihm die Teilnahme am Erörterungstermin per Videokonferenz zu gestatten, ablehnen. So entschied das FG Hamburg. Mehr zum Thema ‚Finanzgericht’…Mehr zum Thema ‚Klage’…

Der Finanzausschuss im Bundestag hat am 6.11.2023 zwei Anhörungen zum Entwurf des Wachstumschancengesetzes durchgeführt, das in der nächsten Woche vom Bundestag verabschiedet werden soll. Mehr zum Thema ‚Unternehmenssteuer’…Mehr zum Thema ‚Einkommensteuer’…Mehr zum Thema ‚Abschreibung’…Mehr zum Thema ‚Verlustverrechnung’…

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