Das Niedersächsische FG entschied zur Steuerbefreiung für ein Familienheim. Zwischen den Beteiligten war streitig, welche Grundstücke konkret in die Steuerbefreiung für Hausgrundstücke nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG einzubeziehen sind. Mehr zum Thema ‚Erbschaftsteuer’…Mehr zum Thema ‚Steuerbefreiung’…
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