FG Hamburg: Anordnung des persönlichen Erscheinens

7. November 2023

Hat das Gericht das persönliche Erscheinen des Klägers angeordnet, kann es im Rahmen des ihm nach § 91a Abs. 1 FGO eingeräumten Ermessens den Antrag des Klägers, ihm die Teilnahme am Erörterungstermin per Videokonferenz zu gestatten, ablehnen. So entschied das FG Hamburg.

KONTAKT

Hauptstr. 194 | 68789 St. Leon-Rot
+49 6227 89902 0

TELEFON

© RP Reuter Steuerberatungsgesellschaft St. Leon-Rot