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Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit (SFN) können relevant für die Sozialversicherung sein. Für die Entgeltabrechnung ist es deshalb wichtig zu wissen, wann SFN-Zuschläge Arbeitsentgelt darstellen. In diesem Fall gilt nicht bedingungslos der Grundsatz: die Sozialversicherung folgt der Lohnsteuer. Mehr zum Thema ‚Minijob’…Mehr zum Thema ‚Geringfügig entlohnte Beschäftigung’…Mehr zum Thema ‚Sonntagszuschlag’…Mehr zum Thema ‚Feiertagszuschlag’…Mehr zum...

Vor dem 1.8.2022 bestand für eine Rechtsanwaltsgesellschaft mbH als Bevollmächtigte keine Pflicht zur Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs gemäß § 52d Satz 1 oder 2 FGO, und zwar auch dann nicht, wenn sie durch einen Rechtsanwalt als Vertreter i. S. d. § 62 Abs. 2 Satz 3 FGO handelte. Mehr zum Thema ‚Elektronisches Postfach’…Mehr zum Thema ‚Rechtsanwalt’…Mehr zum Thema ‚Klage’…

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