BFH Pressemitteilung: Noch kein Steuerabzug für Hausgeldzahlungen in die Erhaltungsrücklage
Leistungen eines Wohnungseigentümers in die Erhaltungsrücklage einer Wohnungseigentümergemeinschaft – beispielsweise im Rahmen der monatlichen Hausgeldzahlungen – sind steuerlich im Zeitpunkt der Einzahlung noch nicht abziehbar. Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung liegen erst vor, wenn aus der Rücklage Mittel zur Zahlung von Erhaltungsaufwendungen entnommen werden. Mehr zum Thema ‚Erhaltungsaufwand’…Mehr zum Thema ‚Vermietung und...