FG Düsseldorf: Keine Steuerermäßigung für freiwillige Vorauszahlungen auf Handwerkerleistungen
Das FG Düsseldorf hat entschieden, dass kein Abzug von Aufwendungen für Handwerkerleistungen bei Leistung einer Vorauszahlung in Betracht kommt, wenn diese im Veranlagungszeitraum vor Ausführung der Handwerkerleistungen erbracht wird. Mehr zum Thema ‚Steuerermäßigung’…Mehr zum Thema ‚Haushaltsnahe Handwerkerleistung’…Mehr zum Thema ‚Handwerkerleistung’…
