ALLGEMEINFG Münster: Keine Rückstellung für vorläufig festgesetzte Zinsrückzahlung21. November 2024 Eine Rückstellung darf nicht für eine Rückzahlungsverpflichtung von vorläufig festgesetzten Erstattungszinsen erfolgen, entschied das FG Münster. Mehr zum Thema ‚Erstattungszinsen’…Mehr zum Thema ‚Rückstellung’…