Rechtsprechung und Verwaltung wenden die Sachbezugsfreigrenze bei Fitnessverträgen des Arbeitgebers an. Dabei bleiben bis zu 50 EUR im Monat steuerfrei. Allerdings gibt es einige wichtige Punkte zu beachten. Mehr zum Thema ‚Sachbezug’…Mehr zum Thema ‚Freigrenze’…Mehr zum Thema ‚BFH-Urteile’…
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