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Die entgeltliche Übernahme ärztlicher Notfalldienste durch einen Arzt (unter Freistellung des ursprünglich eingeteilten Arztes von sämtlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit diesem Dienst) ist unabhängig davon, wem gegenüber diese sonstige Leistung erbracht wird, als Heilbehandlung umsatzsteuerfrei. Mehr zum Thema ‚Umsatzsteuer’…Mehr zum Thema ‚Steuerbefreiung’…Mehr zum Thema ‚Arzt’…

Ein von einem Anwalt eingereichter, offenkundig KI-generierter Schriftsatz stimmte vorne und hinten nicht. Auf unpassende Rechtsprechungszitate und Hinweise auf nicht existente Urteile reagierte ein Familienrichter höchst verärgert. Mehr zum Thema ‚Künstliche Intelligenz (KI)’…

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