BayLfSt: Nutzungsvorteile bei Firmenfitness
Wenn Arbeitgeber ihren Beschäftigten Firmenfitness-Programme anbieten, stellt sich die Frage, ob daraus ein steuerpflichtiger geldwerter Vorteil entsteht. Das BayLfSt klärt in seiner Verfügung außerdem, ob und in welchem Umfang eine Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 34 EStG möglich ist. Mehr zum Thema ‚Lohnsteuer’…Mehr zum Thema ‚Geldwerter Vorteil’…
