BFH Pressemitteilung: Ausbildung zum Rettungssanitäter ist keine Erstausbildung
30. Juli 2026
Der BFH hat entschieden, dass die Ausbildung zum Rettungssanitäter trotz ihrer berufsqualifizierenden Wirkung nicht als Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung im Sinne des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG gilt, weil sie kürzer als ein Jahr dauert.