Mit Zwischenurteil hat das FG Münster entschieden, dass ein Steuerpflichtiger auch dann weiterhin gegen die Feststellung des Grundsteuerwerts vorgehen kann, wenn er das betreffende Grundstück inzwischen veräußert hat. Mehr zum Thema ‚Grundsteuer’…Mehr zum Thema ‚Klage’…
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