Der BFH hat entschieden, dass der ärztliche Notfalldienst (z. B. an Wochenenden) auch dann von der Umsatzsteuer befreit ist, wenn ein Arzt ihn vertretungsweise für einen anderen Arzt (gegen Entgelt) übernimmt. Mehr zum Thema ‚Umsatzsteuer’…Mehr zum Thema ‚Steuerbefreiung’…Mehr zum Thema ‚Arzt’…
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