Neuigkeiten, Updates, Steuertipps

BLEIBEN SIE AUF DEM NEUSTEN STAND
AllALLGEMEIN

Eine Bindung von Mitarbeitern ist durch die Einräumung von Genussrechten mit Verfallsklausel möglich. Durch das Genussrecht werden Arbeitnehmer an der Gewinn- bzw. Wertentwicklung des Unternehmens beteiligt. Laufende Vergütungen aus einem obligatorischen Arbeitnehmer-Genussrecht führen zu Kapitaleinnahmen und nicht zu Arbeitslohn. Mehr zum Thema ‚Arbeitnehmer’…Mehr zum Thema ‚Lohn’…Mehr zum Thema ‚Einkünfte aus Kapitalvermögen’…Mehr zum Thema ‚Beteiligung’…

Mitarbeiterkapitalbeteiligungen sind immer verstärkter anzutreffen, auch weil bedeutsame Mitarbeiter hierdurch an das Unternehmen gebunden werden. Laufende Vergütungen aus einer typisch stillen Beteiligung des Arbeitnehmers am Arbeitgeber-Unternehmen lösen keinen Arbeitslohn, sondern Kapitaleinnahmen aus. Mehr zum Thema ‚Arbeitnehmer’…Mehr zum Thema ‚Beteiligung’…Mehr zum Thema ‚Mitarbeiterbindung’…Mehr zum Thema ‚Einkünfte aus Kapitalvermögen’…

KONTAKT

Hauptstr. 194 | 68789 St. Leon-Rot
+49 6227 89902 0

TELEFON

© RP Reuter Steuerberatungsgesellschaft St. Leon-Rot