Ersparte Mietaufwendungen, die beim Gesellschafter zu einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) führen, können insoweit als außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden, als sie behinderungsbedingten Mehraufwand darstellen. Mehr zum Thema ‚Verdeckte Gewinnausschüttung’…Mehr zum Thema ‚Miete’…Mehr zum Thema ‚Außergewöhnliche Belastung’…Mehr zum Thema ‚Behinderung’…
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