Wird ein Einspruch per E-Mail eingelegt, so ist das Unterlassen der Anforderung einer Empfangs- oder Lesebestätigung ohne Einfluss auf das Verschulden der Fristversäumnis im Rahmen eines Wiedereinsetzungsantrags. Mehr zum Thema ‚Wiedereinsetzung in den vorigen Stand’…Mehr zum Thema ‚Einspruch’…
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