Neuigkeiten, Updates, Steuertipps

BLEIBEN SIE AUF DEM NEUSTEN STAND
AllALLGEMEIN

Die Übertragung eines Familienheims auf den anderen Ehegatten ist nach Maßgabe von § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG steuerfrei. Dies gilt nicht nur für die unmittelbare, sondern auch für eine mittelbare Übertragung über den Anteil an einer Familien-GbR. Mehr zum Thema ‚Schenkungssteuer’…Mehr zum Thema ‚Steuerbefreiung’…

Freiwillige Pflegezusatzbeiträge sind nur als beschränkt abziehbare Vorsorgeaufwendungen abziehbar. Sie wirken sich steuerlich jedoch wegen höherer Basis-Krankenversicherungsbeiträge und Pflegepflicht-Beiträge nicht aus. Der BFH hält dies für verfassungsgemäß. Mehr zum Thema ‚Sonderausgaben’…Mehr zum Thema ‚Vorsorgeaufwendungen’…Mehr zum Thema ‚Pflegeversicherung’…

Sind die bei der Einbringung einer freiberuflichen Praxis in eine Sozietät (GbR) zurückbehaltenen Honorarforderungen bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG erfolgswirksam schon im Zeitpunkt der Einbringung oder erst im Zeitpunkt des tatsächlichen Zuflusses zu erfassen? Mehr zum Thema ‚Umwandlungssteuer’…Mehr zum Thema ‚Einbringung’…Mehr zum Thema ‚Umwandlung’…

Die Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau ist nicht zu gewähren, wenn ein Einfamilienhaus abgerissen und durch einen Neubau ersetzt wird. Die Steuerförderung setzt vielmehr voraus, dass durch die Baumaßnahme bisher nicht vorhandene Wohnungen geschaffen werden. Dies erfordert eine Vermehrung des vorhandenen Wohnungsbestands. Mehr zum Thema ‚Sonderabschreibung’…Mehr zum Thema ‚Mietwohnung’…

Die Regelung, nach welcher Beiträge für eine freiwillige private Pflegezusatzversicherung unberücksichtigt bleiben, wenn der (gemeinsame) Höchstbetrag bereits durch die Beiträge zur Basisabsicherung der Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft wird, ist verfassungsrechtlich unbedenklich. Mehr zum Thema ‚Sonderausgaben’…Mehr zum Thema ‚Vorsorgeaufwendungen’…Mehr zum Thema ‚Pflegeversicherung’…

KONTAKT

Hauptstr. 194 | 68789 St. Leon-Rot
+49 6227 89902 0

TELEFON

© RP Reuter Steuerberatungsgesellschaft St. Leon-Rot