Lebensversicherungen, die vor dem 1.1.2005 abgeschlossen wurden, sind bei Auszahlung in voller Höhe steuerfrei, wenn u. a. die Ablaufleistung komplett und in einem Betrag ausgezahlt wird. Wird dagegen die Rentenform gewählt, muss der Ertragsanteil – grundsätzlich – versteuert werden. Mehr zum Thema ‚Einkommensteuer’…Mehr zum Thema ‚Rente’…
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