Die Einführung des Gesellschaftsregisters könnte ab dem 1.1.2024 zu einer Blockade wichtiger Rechtsgeschäfte bei rechtsfähigen GbRs durch eine Überlastung des Registers führen. Dem sollten die Gesellschaften vorbeugen. Mehr zum Thema ‚Gesellschaftsrecht’…Mehr zum Thema ‚GbR’…Mehr zum Thema ‚Grundstück’…Mehr zum Thema ‚Gewerblicher Grundstückshandel’…
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