Wenn ein Pflegepauschbetrag in der ursprünglichen Steuererklärung nicht beantragt worden ist, stellt sich die Frage, ob ein Einkommensteuerbescheid nachträglich geändert werden kann. Mehr zum Thema ‚Pflegegrade’…Mehr zum Thema ‚Pflege-Pauschbetrag’…
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