FG Münster: Teilabgaben von Versicherungsbeständen eines Handelsvertreters

11. Juni 2026

Werden zwischen einem Handelsvertreter und einer Versicherungsgesellschaft Teilabgaben von Versicherungsbeständen vereinbart, so können nach Auffassung des FG Münster ermäßigte Einkünfte nach § 34 Abs. 2 Nr. 2 EStG vorliegen, wenn die Teilabgaben jeweils eine eigenständige Funktion erfüllen.

KONTAKT

Hauptstr. 194 | 68789 St. Leon-Rot
+49 6227 89902 0

TELEFON

© RP Reuter Steuerberatungsgesellschaft St. Leon-Rot