Eine Einmalzahlung zur Abgeltung von Versorgungsbezügen der NATO an einen ehemaligen Angestellten führt zu steuerpflichtigen Einkünften. So entschied das FG Münster. Mehr zum Thema ‚Versorgungsbezug’…Mehr zum Thema ‚Lohn’…Mehr zum Thema ‚Arbeitnehmer’…
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