BFH: Steuerermäßigung für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen durch Mieter

17. Juli 2023

Mieter können die Steuerermäßigung gemäß § 35a EStG für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen auch dann geltend machen, wenn sie die Verträge mit den Leistungserbringern nicht selbst abgeschlossen haben.

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