Das FG Münster hat entschieden, dass die Auszahlung einer Rente im Wege der Kapitalabfindung nicht der ermäßigten Besteuerung unterliegt. Mehr zum Thema ‚Rente’…Mehr zum Thema ‚Abfindung’…
post@rp-steuerberatung.com
Hauptstr. 194 | 68789 St. Leon-Rot