DStV: BMF kündigt Klarstellung bei der E-Bilanz an
Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2024 beginnen, sind mit der E-Bilanz zusätzliche Daten zu übermitteln. Der DStV kritisierte die kurzfristig ins Jahressteuergesetz 2024 genommene Neuerung und forderte Konkretisierungen. Das BMF hat darauf reagiert. Mehr zum Thema ‚E-Bilanz’…Mehr zum Thema ‚Jahresabschluss’…
