Bei Überschreiten der aufgrund der Pandemie verlängerten Abgabefristen für Steuererklärungen erfolgt grundsätzlich die Festsetzung eines Verspätungszuschlags. Dies stellte das FG Düsseldorf klar. Mehr zum Thema ‚Frist’…Mehr zum Thema ‚Fristversäumnis’…
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