Neuigkeiten, Updates, Steuertipps

BLEIBEN SIE AUF DEM NEUSTEN STAND
AllALLGEMEIN

Das FG Münster hat entschieden, dass die aus der Zwangsversteigerung eines Grundstücks resultierende Einkommensteuer keine Masseverbindlichkeit darstellt, wenn die Beschlagnahme vor und die Versteigerung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgt ist. Mehr zum Thema ‚Insolvenz’…Mehr zum Thema ‚Einkommensteuer’…Mehr zum Thema ‚Immobilien’…

Das FG Münster hat entschieden, dass die Veräußerung einer Teilfläche sowie die damit zusammenhängenden Abbruch- und Erschließungsarbeiten das Ausschließlichkeitsgebot bei der erweiterten Gewerbesteuerkürzung für Grundstücksunternehmen verletzen können. Mehr zum Thema ‚Gewerbesteuer’…Mehr zum Thema ‚Grundstück’…Mehr zum Thema ‚Immobilien’…Mehr zum Thema ‚Gewerblicher Grundstückshandel’…

Das FG Köln hat Zweifel daran, ob einer in Liechtenstein ansässigen Familienstiftung das für inländische Familienstiftungen geltende sog. Steuerklassenprivileg im Rahmen der Erbschaft- und Schenkungsteuer vorenthalten werden darf. Das FG hat die Frage dem EuGH zur Entscheidung vorgelegt. Mehr zum Thema ‚Stiftung’…Mehr zum Thema ‚Schenkungssteuer’…Mehr zum Thema ‚EuGH’…

Das Bundeskabinett hat am 13.3.2024 den Regierungsentwurf für ein Viertes Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) beschlossen, mit dem u. a. Aufbewahrungsfristen verkürzt und umsatzsteuerliche Pflichten erleichtert werden sollen. Mehr zum Thema ‚Aufbewahrungsfrist’…Mehr zum Thema ‚Abgabenordnung’…Mehr zum Thema ‚Umsatzsteuer’…Mehr zum Thema ‚Steuerberater’…Mehr zum Thema ‚Steuerberatung’…

Entfaltet der Investor über die Unterzeichnung von Kauf- und Verwaltungsverträgen von Containern hinaus keine weiteren Tätigkeiten, stellen sich die Containergeschäfte als bloße Kapitalanlagen, nicht jedoch als unternehmerische Tätigkeit dar. Dies hat das FG Baden-Württemberg entschieden. Mehr zum Thema ‚Einkünfte aus Kapitalvermögen’…Mehr zum Thema ‚Kaufvertrag’…Mehr zum Thema ‚Verwaltung’…

KONTAKT

Hauptstr. 194 | 68789 St. Leon-Rot
+49 6227 89902 0

TELEFON

© RP Reuter Steuerberatungsgesellschaft St. Leon-Rot