Die im Jahr 2022 an Arbeitnehmer ausgezahlte Energiepreispauschale gehört nach einem Urteil des FG Münster zu den steuerbaren Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit. § 119 Abs. 1 Satz 1 EStG sei nicht verfassungswidrig. Mehr zum Thema ‚Einkommensteuer’…Mehr zum Thema ‚Energie’…
post@rp-steuerberatung.com
Hauptstr. 194 | 68789 St. Leon-Rot