Das FG Münster hat entschieden, dass Fahrtkosten zur pflegebedürftigen (Schwieger-)Mutter nicht als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig sind – auch nicht nach Einführung des neuen Pflege-Pauschbetrags ab 2021. Mehr zum Thema ‚Außergewöhnliche Belastung’…Mehr zum Thema ‚Fahrtkosten’…Mehr zum Thema ‚Pflege-Pauschbetrag’…
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