Das FG Rheinland-Pfalz stellt klar, dass ein Geldgeschenk zu Ostern i. H. von 20.000 EUR kein steuerfreies „übliches Gelegenheitsgeschenk“ ist und somit Schenkungssteuer anfällt. Mehr zum Thema ‚Schenkungssteuer’…Mehr zum Thema ‚Schenkung’…
post@rp-steuerberatung.com
Hauptstr. 194 | 68789 St. Leon-Rot
