Wer touristische Ausflugsfahrten veranstaltet, um darüber den Verkauf von Waren zu fördern, muss diese Leistungen nach der Margenbesteuerung für Reiseleistungen versteuern. Das gilt nach einem aktuellen EuGH-Urteil auch dann, wenn die Fahrten für den Veranstalter wirtschaftlich ein Verlustgeschäft sind. Mehr zum Thema ‚Umsatzsteuer’…
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