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AllALLGEMEIN

Das VG Hamburg hat seine Rechtsprechung geändert. Für Beihilfen nach dem 30.6.2022 schließt sich das Gericht nun dem OVG Münster an. Die Entscheidung weist beihilferechtliche Schwächen auf, ist nicht rechtskräftig – und kontrastiert mit der EuGH-Vorlage derselben Kammer in anderer Sache. Mehr zum Thema ‚Coronavirus’…Mehr zum Thema ‚Beihilfe’…

Wirtschaftliche Stagnation, Kriege und die Energiekrise zwingen Unternehmen zu Restrukturierungen – und als wäre das nicht genug, verändert KI die Arbeitswelt grundlegend. Was das für HR bedeutet, beleuchtet die Haufe HR-Online-Konferenz am 11. und 12.6.2026. Mehr zum Thema ‚Veranstaltung’…Mehr zum Thema ‚Künstliche Intelligenz (KI)’…Mehr zum Thema ‚Transformation’…

Nachzahlungszinsen sind nach § 233a Abs. 8 Satz 1 AO zu erlassen, soweit Zahlungen oder andere Leistungen auf eine später wirksam gewordene Steuerfestsetzung erbracht wurden, die Finanzbehörde diese Leistungen angenommen und sie auf die festgesetzte und zu entrichtende Steuer angerechnet hat. Mehr zum Thema ‚Abgabenordnung’…Mehr zum Thema ‚Zinsen’…

Aufwendungen für Dienstreisen mit dem Privatwagen sind in der Regel unangemessen und deshalb in voller Höhe nicht als Werbungskosten zu berücksichtigen, wenn der Steuerpflichtige über einen Firmenwagen verfügt und ihm bei dessen Nutzung keine Fahrtkosten entstanden wären. Mehr zum Thema ‚Firmenwagen’…Mehr zum Thema ‚Reisekosten’…Mehr zum Thema ‚Werbungskosten’…Mehr zum Thema ‚Fahrtkosten’…

Hat ein Steuerpflichtiger für ausländische Vorsteuerbeträge zunächst zu Unrecht im Inland den Vorsteuerabzug geltend gemacht, der dann aufgrund einer geänderten Steuerfestsetzung entfällt, sind Nachzahlungszinsen aufgrund der geänderten Steuerfestsetzung auch dann nicht aus Billigkeitsgründen zu erlassen, wenn der Steuerpflichtige im anderen Mitgliedstaat für die dort gesetzlich geschuldete Steuer keinen Vorsteuerabzug erlangen kann. Mehr zum Thema ‚Abgabenordnung’…Mehr...

Der Verspätungszuschlag für eine nicht fristgemäß abgegebene Gewinnfeststellungserklärung ist auch dann obligatorisch nach § 152 Abs. 2 Nr. 1 AO festzusetzen, wenn bei keinem Mitunternehmer die festgesetzte Einkommensteuer die Summe der festgesetzten Einkommensteuervorauszahlungen übersteigt. Mehr zum Thema ‚Abgabenordnung’…Mehr zum Thema ‚Frist’…Mehr zum Thema ‚Fristversäumnis’…

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