Aufwendungen für Dienstreisen mit dem Privatwagen sind in der Regel unangemessen und deshalb in voller Höhe nicht als Werbungskosten zu berücksichtigen, wenn der Steuerpflichtige über einen Firmenwagen verfügt und ihm bei dessen Nutzung keine Fahrtkosten entstanden wären. Mehr zum Thema ‚Firmenwagen’…Mehr zum Thema ‚Reisekosten’…Mehr zum Thema ‚Werbungskosten’…Mehr zum Thema ‚Fahrtkosten’…
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