Das FG Münster hat entschieden, dass die „Zwölftelregelung“ zur Berechnung der Kirchensteuer in Nordrhein-Westfalen mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Sie bestimmt, wie viel Kirchensteuer jemand zahlen muss, wenn er im Laufe eines Jahres aus der Kirche austritt. Mehr zum Thema ‚Kirchensteuer’…Mehr zum Thema ‚Grundgesetz’…
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