Voraussetzung für den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende ist, dass der Steuerpflichtige tatsächlich „alleinstehend“ im Sinne des § 24b Abs. 3 EStG ist. Dies setzt voraus, dass keine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person besteht. Mehr zum Thema ‚Alleinerziehende’…Mehr zum Thema ‚Freibetrag’…
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