BFH Pressemitteilung: Zinssatz für eine auf Entgeltumwandlung beruhende Pensionszusage
Der BFH hat über die steuerliche Anerkennung von Pensionszusagen zugunsten zweier bei einer GmbH angestellten Gesellschafter entschieden. Es ging es um die Frage, ob ein vereinbarter Zinssatz von 6 % bei durch Entgeltumwandlung finanzierten Versorgungszusagen als verdeckte Gewinnausschüttung qualifiziert werden kann. Mehr zum Thema ‚Pensionszusage’…Mehr zum Thema ‚Gesellschafter-Geschäftsführer’…Mehr zum Thema ‚Verdeckte Gewinnausschüttung’…
