Einem Steuerberater, der eine von ihm beherrschte Steuerberatungsgesellschaft mit der Abgabe der eigenen Einkommensteuererklärung beauftragt, ist nach einem Urteil des Niedersächsischen FG dafür keine Fristverlängerung für zu gewähren. Mehr zum Thema ‚Einkommensteuererklärung’…Mehr zum Thema ‚Fristverlängerung’…Mehr zum Thema ‚Steuerberater’…
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