Neuigkeiten, Updates, Steuertipps

BLEIBEN SIE AUF DEM NEUSTEN STAND
AllALLGEMEIN

Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD haben einen Gesetzentwurf für eine befristete Senkung der Energiesteuersätze für Diesel und Benzin um 14,04 Cent je Liter eingebracht. Einschließlich des darauf entfallenden Anteils an der Umsatzsteuer soll sich ddaraus eine Senkung von rund 17 Cent pro Liter ergeben.  Mehr zum Thema ‚Energie’…

Im Rahmen einer Vermögensauskunft muss ein Rechtsanwalt auch die Namen und Anschriften seiner Mandanten angeben, gegen die er Honorarforderungen hat. Dies hat das FG Münster in einem im Rahmen eines Verfahrens über die Aussetzung der Vollziehung entschieden. Mehr zum Thema ‚Vermögensauskunft’…Mehr zum Thema ‚Zwangsvollstreckung’…

Nach § 122 AO soll ein Verwaltungsakt dem Bevollmächtigten bekanntgegeben werden, wenn der Finanzbehörde eine Empfangsvollmacht vorliegt. Laut dem FG Münster bedeutet im Regelfall das „Soll“ ein „Muss“, sodass eine abweichende Bekanntgabe des Verwaltungsakts unwirksam sein kann.  Mehr zum Thema ‚Einspruch’…Mehr zum Thema ‚Vollmacht’…

Arbeitszeitkonten sind auch bei geringfügig entlohnten Beschäftigungen ein Thema, da Arbeitgeber damit die Möglichkeit haben, auf Auftragsspitzen zu reagieren. Doch wie flexibel darf die Arbeitszeit im Minijob sein? Mehr zum Thema ‚Arbeitszeitkonto’…Mehr zum Thema ‚Minijob’…Mehr zum Thema ‚Arbeitszeiterfassung’…Mehr zum Thema ‚Mindestlohn’…

Das BMF teilt mit, dass die steuerfreien Mindestbeträge für Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen rückwirkend zum 1.1.2026 angehoben werden. Die neuen Beträge dürfen damit bereits vor der förmlichen Änderung der LStR angewendet werden. Mehr zum Thema ‚Freigrenze’…Mehr zum Thema ‚Aufwandsentschädigung’…

Das VG Hamburg hat dem EuGH Fragen zur Auslegung des Befristeten Rahmens bei den Corona-Überbrückungshilfen vorgelegt. Im Kern geht es hierbei um die Frage: Mussten Unternehmen für Corona-Überbrückungshilfen einen Liquiditätsengpass nachweisen? Der Beschluss widerspricht der NRW-Linie und betrifft alle offenen Verfahren. Mehr zum Thema ‚Coronavirus’…Mehr zum Thema ‚Beihilfe’…

KONTAKT

Hauptstr. 194 | 68789 St. Leon-Rot
+49 6227 89902 0

TELEFON

© RP Reuter Steuerberatungsgesellschaft St. Leon-Rot