BFH: Festsetzungsfrist beginnt erst mit Erklärungseinreichung
1. Dezember 2025
Wird eine Schenkung gegenüber dem Finanzamt angezeigt und nachfolgend – in einem anderen Jahr – die angeforderte Schenkungsteuererklärung eingereicht, beginnt die Festsetzungsfrist erst mit Ablauf des Jahres der Erklärungseinreichung.