BZSt: Vorliegen einer GIIN genügt nicht zur Klassifizierung als Finanzinstitut
20. Juni 2025
Das BZSt informiert, dass eine GIIN allein nicht ausreicht: Finanzinstitute müssen kontoinhabende Rechtsträger sorgfältig auf ihre Meldepflichten nach dem FKAustG prüfen.