BZSt: Vorliegen einer GIIN genügt nicht zur Klassifizierung als Finanzinstitut

20. Juni 2025

Das BZSt informiert, dass eine GIIN allein nicht ausreicht: Finanzinstitute müssen kontoinhabende Rechtsträger sorgfältig auf ihre Meldepflichten nach dem FKAustG prüfen.

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