Aufforderung zur Abgabe einer Steuererkärung: Verspätungszuschlag in Höhe von 0 Euro bei Pflichtveranlagungstatbestand

11. Oktober 2024

Wenn der Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung nicht oder nicht fristgemäß nachgekommen wird, kann ein Verspätungszuschlag festgesetzt werden. Dabei ist es möglich, dass die Höhe des Verspätungszuschlags 0 Euro betragen muss.

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