Die erweiterte Kürzung gemäß § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG ist für ein Grundstücksunternehmen, das als Organgesellschaft sämtliche Grundstücke an eine andere Organgesellschaft derselben Organschaft verpachtet hat, auch dann zu versagen, wenn die pachtende Organgesellschaft den Grundbesitz an außerhalb des Organkreises stehende Dritte weitervermietet.
BFH Pressemitteilung: Keine erweiterte Kürzung im Organkreis beim sogenannten Weitervermietungsmodell
10. Oktober 2024