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Das Bundesverfassungsgericht hat am 12.1.2024 seinen bereits lange erwarteten Beschluss zur Buchwertfortführung bei der Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen personenidentischen Schwesterpersonengesellschaften veröffentlicht und § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG insofern für verfassungswidrig erklärt, als diese Norm den Ausschluss der Buchwertübertragung zwischen diesen Gesellschaften vorsieht.