Das Niedersächsische FG hat entschieden, dass Mitgliedsbeiträge eines Fitnessstudios bei pandemiebedingter Schließung der Umsatzsteuer unterliegen, wenn sich die Vertragsparteien zu Beginn der Schließzeit auf eine (dann) beitragsfreie Vertragsverlängerung um die Zeit der Schließung geeinigt haben.