Verwaltungsgericht Köln: Rückzahlung von Corona-Soforthilfen

22. September 2022

Nach dem VG Düsseldorf hat nun auch das VG Köln zugunsten von durch die Corona-Pandemie geschädigten Betrieben entschieden und mehrere behördliche Bescheide zur Rückzahlungsverpflichtung von Corona-Soforthilfen für rechtswidrig erklärt.

KONTAKT

Hauptstr. 194 | 68789 St. Leon-Rot
+49 6227 89902 0

TELEFON

© RP Reuter Steuerberatungsgesellschaft St. Leon-Rot