Praxis-Tipp: Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge beim Kurzarbeitergeld

22. September 2022

Die Bundesagentur für Arbeit erstattet Arbeitgebern das Kurzarbeitergeld. Doch errechnen muss es der Arbeitgeber. Unter bestimmten Voraussetzungen werden auch Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge (SFN-Zuschläge) bei der Berechnung des Kurzarbeitergeldes berücksichtigt.

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