Das BayLfSt stellt dar, unter welchen Voraussetzungen die Finanzämter bestehende Erstattungs- und Vergütungsansprüche außerhalb des Abtretungs- oder Verpfändungsverfahrens an Dritte auszahlen dürfen, wenn eine entsprechende Zahlungsanweisung vorliegt. Mehr zum Thema ‚Erstattung’…Mehr zum Thema ‚Vergütung’…
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