Aufgrund des deutlichen und nachhaltigen Anstiegs der Marktzinsen, der seit dem russischen Überfall auf die Ukraine im Februar 2022 zu verzeichnen ist, bestehen jedenfalls seit März 2022 keine ernstlichen Zweifel mehr an der Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Regelung über die Höhe der Säumniszuschläge. Mehr zum Thema ‚Säumniszuschlag’…Mehr zum Thema ‚Zinsen’…Mehr zum Thema ‚Abgabenordnung’…
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