BFH: Aufteilung der Einkünfte eines im internationalen Luftverkehr eingesetzten Piloten
Die Einkünfte aus unselbständiger Arbeit eines im Inland ansässigen Piloten, der von einem in Schweiz ansässigen Unternehmen im internationalen Luftverkehr eingesetzt wird, sind nur insoweit von der deutschen Einkommensteuer (unter Progressionsvorbehalt) freizustellen, als er seine Tätigkeit nach dem Territorialitätsprinzip auf Schweizer Boden und im Schweizer Luftraum ausübt. Mehr zum Thema ‚Doppelbesteuerungsabkommen’…Mehr zum Thema ‚DBA Schweiz’…Mehr...
