Aufwendungen des Steuerpflichtigen für einen Umzug in eine andere Wohnung, um dort (erstmals) ein Arbeitszimmer einzurichten, sind nicht als Werbungskosten abzugsfähig. Mehr zum Thema ‚Umzugskosten’…Mehr zum Thema ‚Werbungskosten’…Mehr zum Thema ‚Häusliches Arbeitszimmer’…
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