Die Finanzverwaltung hat Abschn. 25.1 Abs. 12 UStAE zur Klarstellung und Herstellung von Rechtssicherheit angepasst. Mehr zum Thema ‚Umsatzsteuer’…Mehr zum Thema ‚Umsatzsteuer-Anwendungserlass’…Mehr zum Thema ‚Steuerbefreiung’…
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