Das kostenlose oder verbilligte Aufladen von Elektro- bzw. Hybridelektrofahrzeugen im Betrieb des Arbeitgebers ist steuerfrei – ebenso wie der geldwerte Vorteil bei der Überlassung einer betrieblichen Ladevorrichtung. Schwieriger ist die Erstattung privat getragener Stromkosten. Mehr zum Thema ‚Elektromobilität’…Mehr zum Thema ‚Geldwerter Vorteil’…Mehr zum Thema ‚Erstattung’…Mehr zum Thema ‚Steuerfreiheit’…Mehr zum Thema ‚Pauschalsteuer’…
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