Nicht beitragsfinanzierte Witwengeldzahlungen aufgrund einer vertraglichen Versorgungsregelung für freiberufliche Knappschaftszahnärzte sind nach einem Urteil des FG Düsseldorf nicht als Renteneinkünfte, sondern als nachträgliche Einkünfte aus selbstständiger Arbeit zu erfassen. Mehr zum Thema ‚Rente’…Mehr zum Thema ‚Freiberufliche Tätigkeit’…Mehr zum Thema ‚Freiberufler’…
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