Das BMF hatte sich zu einer Änderung der Nr. 48 Buchst. a der Anlage 2 zum UStG geäußert, wonach Holzhackschnitzel als Brennholz dem ermäßigten Steuersatz unterliegen. Das BMF hat das noch nicht im Bundessteuerblatt veröffentlichte Schreiben aber nun zurückgezogen. Mehr zum Thema ‚Umsatzsteuer’…
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