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AllALLGEMEIN

Das Anwendungsschreiben zur Mitteilungsverordnung (MV) ab 2025 wurde neugefasst und an die Änderung der §§ 2, 4a, 7, 8 und 13 MV durch die Siebte Verordnung zur Änderung der Mitteilungsverordnung und die Änderung des § 4 MV durch das JStG 2024 angepasst. Das Schreiben wurde nun in mehreren Punkten geändert. Mehr zum Thema ‚BMF-Schreiben’…

Der BFH hat dem EuGH mehrere Fragen zur Vereinbarkeit der steuerrechtlichen Gemeinnützigkeit mit dem unionsrechtlichen Beihilfeverbot vorgelegt. Zu klären ist u.a., ob der Erweiterung der Steuerbegünstigung für Zweckbetriebe auf sog. Servicekörperschaften (= Gesellschaften, die Dienstleistungen gegen Vergütung in Kooperation mit einer als gemeinnützig anerkannten Körperschaft erbringen) der Charakter einer Beihilfe zukommt. Mehr zum Thema ‚Gemeinnützigkeit’…Mehr...

Im Vergleich zu analogen Zeiten verändert die Digitalisierung die Arbeit von Steuerkanzleien grundlegend. Jetzt gilt es, Technologie so anzuwenden, dass das tägliche operative Geschäft effizienter, flexibler und mandantenorientierter wird. Worauf es dabei ankommt, zeigt unser Check-Up. Mehr zum Thema ‚Kanzleiorganisation’…Mehr zum Thema ‚Digitalisierung’…Mehr zum Thema ‚Steuerberatung’…

Der BGH hat ein Urteil des LG München I bestätigt, das die Angeklagten wegen Gewerbesteuerhinterziehung im Zusammenhang mit der „Maskenaffäre“ während der Corona-Pandemie verurteilt hatte. Mehr zum Thema ‚Steuerhinterziehung’…Mehr zum Thema ‚Steuerstrafrecht’…Mehr zum Thema ‚Coronavirus’…Mehr zum Thema ‚Abgabenordnung’…

Aufwendungen für ein Kleinflugzeug können als Betriebsausgaben abziehbar sein. Sie fallen jedenfalls dann nicht unter das Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 EStG als unangemessene Aufwendungen, die die Lebensführung berühren, wenn die Lebensführung nur in sehr eingeschränktem Maß berührt wird, die Höhe der Aufwendungen nicht weit über 10 % des Gewinns...

Die Steuerfahndung analysiert aktuell ein Datenpaket mehrerer Social-Media-Plattformen mit 6.000 Datensätzen und einem steuerstrafrechtlichen Volumen von rund 300 Mio EUR für Nordrhein-Westfalen. Ziel der Ermittlungen sind professionelle Influencer, die ihre steuerlichen Pflichten mit hoher krimineller Energie umgehen.  Mehr zum Thema ‚Steuerhinterziehung’…

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