Für den Werbungskostenabzug von beruflich veranlassten Reisekosten kommt es dem Grunde nach nicht darauf an, welches Verkehrsmittel der Steuerpflichtige wählt. Dem Steuerpflichtigen steht die Wahl des Verkehrsmittels grundsätzlich frei. Mehr zum Thema ‚Dienstwagen’…Mehr zum Thema ‚Werbungskosten’…Mehr zum Thema ‚Reisekosten’…Mehr zum Thema ‚Fahrtkosten’…
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