Das Sächsische FG bezog Stellung, wann im Falle einer doppelten Haushaltsführung Umzugskosten als beruflich bedingt und somit als Werbungskosten anzuerkennen sind. Mehr zum Thema ‚Umzugskosten’…Mehr zum Thema ‚Doppelte Haushaltsführung’…Mehr zum Thema ‚Werbungskosten’…
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