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AllALLGEMEIN

Sonstige Leistungen, die für den unmittelbaren Bedarf der in § 8 Abs. 1 Nr. 5 UStG bezeichneten Wasserfahrzeuge bestimmt sind, sind bei richtlinienkonformer Auslegung grundsätzlich nur dann steuerfrei, wenn der Unternehmer seine Leistung an den Schiffsbetreiber erbringt, während eine sonstige Leistung, die der Unternehmer auf einer dieser Leistung vorausgehenden Handelsstufe erbringt, nur dann steuerfrei ist,...

Eine Mitteilung an den Steuerpflichtigen, dass die durchgeführte Außenprüfung zu keiner Änderung der Besteuerungsgrundlagen geführt hat (§ 202 Abs. 1 Satz 3 AO), stellt – obwohl sie eine Änderungssperre nach § 173 Abs. 2 Satz 2 AO bewirkt – keinen Verwaltungsakt dar. Mehr zum Thema ‚Abgabenordnung’…Mehr zum Thema ‚Außenprüfung’…Mehr zum Thema ‚Verwaltungsakt’…

Ausländische Anteilseignergesellschaften, denen einbehaltene Kapitalertragsteuer auf Gewinnausschüttungen nach Art. 5 der Mutter-Tochter-Richtlinie i.V.m. § 50d Abs. 1 Satz 2 EStG a.F. (heute § 50c Abs. 3 Satz 1 EStG) zu erstatten ist, haben auf der Grundlage des Unionsrechts einen Verzinsungsanspruch, wenn ihnen die Erstattung der Steuerbeträge unter Verstoß gegen das Unionsrecht vorenthalten wird oder die...

Einem beherrschenden Gesellschafter fließt eine unbestrittene Forderung gegen die Kapitalgesellschaft bereits mit deren Fälligkeit zu. Das gilt auch für Darlehenszinsen, die bei der Kapitalgesellschaft zwar passiviert, aber nicht ausgezahlt werden. So entschied das Sächsische FG. Mehr zum Thema ‚Darlehen’…Mehr zum Thema ‚Zinsen’…Mehr zum Thema ‚Einnahmen’…

Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis können sich gegen unterschiedliche insolvenzrechtliche Vermögensbereiche richten. Hierzu gehören der vorinsolvenzrechtliche Vermögensteil, die Insolvenzmasse und das insolvenzfreie Vermögen. Steuererstattungen und Steuernachzahlungen sind aber teilweise unterschiedlich zu behandeln. Mehr zum Thema ‚Insolvenz’…

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat mit einem aktuellen Urteil einen Rücknahme- und Rückforderungsbescheid der Bezirksregierung zur Überbrückungshilfe III aufgehoben. Der Fall betrifft den Fußball-Profiverein Fortuna Düsseldorf, ist aber auch für andere Unternehmen mit Corona-unabhängigen Sondereffekten von Bedeutung. Mehr zum Thema ‚Coronavirus’…

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