Bewilligungsstellen streichen in Schlussabrechnungen der Corona-Überbrückungshilfen zunehmend Mietzahlungen mit dem Argument einer „verbundähnlichen Konstellation“. Die rechtliche Konstruktion hält einer Prüfung nicht stand. Was Unternehmen und prüfende Dritte jetzt wissen sollten. Mehr zum Thema ‚Coronavirus’…Mehr zum Thema ‚Beihilfe’…
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